Patientenverfügung

Individuelle Gestaltung Ihrer Patientenverfügung

Viele Menschen glauben, dass der Ehegatte oder die Kinder im Notfall den behandelnden Ärzten im Krankenhaus sagen können, welche medizinischen Maßnahmen ergriffen oder unterbleiben sollen. Das ist ein Irrtum! Ärzte sind grundsätzlich dazu verpflichtet, alles zu tun, um den Patienten am Leben zu erhalten.

 

Mit einer Patientenverfügung sorgen Sie vor und bestimmen selbst, welche medizinischen Maßnahmen im Ernstfall ergriffen oder unterlassen werden sollen. Sie treffen Regelungen zu medizinischen und pflegerischen Maßnahmen und geben unter anderem vor, ob Maßnahmen wie künstliche Beatmung, Dialyse, Wiederbelebung oder Ernährung erfolgen sollen oder zu unterbleiben haben.

 

Ich bringe Ihre Vorstellungen rechtssicher und unmissverständlich zu Papier.  

 

Die von mir erstellten Patientenverfügungen sind dabei wesentlich detailreicher und umfassender als die meisten Vordrucke zum Ankreuzen. Sie sind außerdem auf Ihre persönlichen Umstände zugeschnitten.

 

Die Patientenverfügung sollte immer mit einer Vorsorgevollmacht verbunden sein, da Ihre Wertvorstellungen nur so von der Person Ihres Vertrauens umgesetzt werden können.

 

Sie möchten eine Patientenverfügung erstellen? Rufen Sie mich einfach kurz an oder schreiben Sie mir!


Vorformulierte Patientenverfügung zum Ankreuzen

Viele Menschen greifen aus verschiedenen Gründen zu Vorlagen für Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, zum Beispiel aus dem Internet oder von Verbänden oder Kirchen. Dabei ist einigen oft gar nicht klar, was sie in diesen Vorlagen genau ankreuzen und welche Konsequenzen sich daraus im Einzelfall ergeben werden. Hinzu kommt, dass solche Vorlagen zum Teil nicht der neuesten Rechtsprechung angepasst sind und damit oft unwirksam sind.

 

Der Bundesgerichtshof hat im Jahr 2016 in einem wegweisenden Beschluss Ausführungen zu den Anforderungen hinreichend konkreter Formulierungen in Patientenverfügungen gemacht. Hiernach waren eine Vielzahl vorformulierter Patientenverfügungen unwirksam. Im damaligen Fall war eine Patientenverfügung von der evangelischen Kirche betroffen. Eine unwirksame Patientenverfügung lässt sich auch mit einer wirksamen Vorsorgevollmacht nicht durchsetzen.

 

Sie möchten eine rechtssichere Regelung treffen? Ich unterstütze Sie - kommen Sie jederzeit gern telefonisch oder per E-Mail auf mich zu!